Häufige Fragen & Antworten

Nachfolgend finden Sie eine Liste wichtiger Fragen und Antworten zu unserem Testzentrum.

Anspruch auf kostenlose Tests haben "vulnerable Bevölkerungsgruppen":

  • Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Quarantäne erforderlich ist („Freitesten“)
  • Besucher und Behandelte oder Bewohner in stationären bzw. ambulaten Pflege- und Krankeneinrichtungen
  • Pflegende Angehörige
  • Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind

Die Bürgertests gegen 3 Euro Eigenbeteiligung sind entfallen.

Sollten Sie keinen der vorher genannten Gründe vorweisen können, müssen Sie den Schnelltest regulär bezahlen.

Die Testverordnung finden Sie hier im Bundesanzeiger.

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